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Seminar-Teilnahmebedingungen

(Auszug aus den AGB der Neuhaus Consulting GmbH)

1. Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zu einem Seminar, Workshop oder Coaching erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen der Neuhaus Consulting GmbH an.

2. Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag kommt mit Eingang der Buchungsbestätigung der Neuhaus Consulting GmbH beim Teilnehmer zustande. Die Teilnahmegebühren werden mit Erhalt der Rechnung fällig und sind bis spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu zahlen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Preise, Preisänderungen
Die im Programm genannten Seminarpreise umfassen die Seminargebühren, Seminar-dokumentation, technisches Equipment sowie Seminarverpflegung und Pausengetränke während der Veranstaltung. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

4. Rücktritt
Sollten die Teilnehmer unerwarteterweise nicht am Seminar teilnehmen können, haben sie jederzeit die kostenfreie Möglichkeit, Ersatzteilnehmer zu benennen. Anderenfalls erhält der Teilnehmer bei schriftlicher Absage bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn den vollen Seminarpreis zurück. Für Absagen, die bis spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Neuhaus Consulting GmbH eingehen, wird der halbe Seminarpreis in Rechnung gestellt. Bei später eingehenden Absagen und bei Nichtteilnahmen kann keine Erstattung erfolgen. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der Neuhaus Consulting GmbH.
Die Neuhaus Consulting GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. einen anderen Trainer ersatzweise einzusetzen. Aus wichtigem Grund – z.B. bei Erkrankung des Trainers oder zu geringerer Teilnehmerzahl – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Haftungsausschluss
Für Sach- und Personenschäden während der Seminarteilnahme wird nicht gehaftet.

6. Sonstiges
Gesonderte Vereinbarungen (zum Beispiel für Inhouse-Seminare) erfolgen schriftlich und sind Vertragsbestandteil.

Königswinter, September 2007